Bässlergut kürzt Besuchszeiten im Strafvollzug massiv

Die Besuchszeiten im Strafvollzug des Bässlerguts werden gekürzt. Das sorgt für Kritik und macht sichtbar, wie unterschiedlich Basler Gefängnisse die Besuchszeiten handhaben.

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Ein Zimmer der Strafvollzugsabteilung im Bässlergut, das bei der Eröffnung des Neubaus Ende 2019 gezeigt wurde. (Bild: Daniel Faulhaber)

Ab dem 20. Januar gelten im Strafvollzug des Gefängnisses Bässlergut neue Besuchszeiten. Statt wie bis anhin bis zu sechs Stunden wöchentlich, dürfen die Insassen neu nur noch während einer Stunde pro Woche Besuch empfangen, heisst es auf einem Aushang beim Eingang des Bässlerguts.

Toprak Yerguz, Sprecher des verantwortlichen Justiz- und Sicherheitsdepartements, schreibt auf Anfrage, dass es im Bässlergut immer wieder vorgekommen sei, dass Besucher*innen abgewiesen werden mussten, weil zu viele von ihnen zur gleichen Zeit einen Besuch machen wollten. Das solle sich mit der neuen Regelung ändern. Denn jede Abteilung erhält ein eigenes Besuchsfenster. So werden sie gestaffelt.

Michelle Lachenmeier, Vorstandsmitglied der Demokratischen Juristinnen und Juristen, steht der Änderung kritisch gegenüber: «Der Staat hat gegenüber den Gefangenen auch eine Fürsorgepflicht und er muss den schädlichen Folgen eines Freiheitsentzugs entgegenwirken.» Entscheide, die das Leben der Insassen derart beeinflussen, müssten sorgfältig getroffen werden. Wichtig sei die Berücksichtigung der Grundrechte wie Privat- und Familienleben und des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, sagt Lachenmeier. «Obwohl Einschränkungen der Besuchszeiten gesetzlich möglich sind, ist hier ein grosses Fragezeichen zu setzen.»

Laut Gesetz reicht eine Stunde pro Woche

Yerguz verteidigt die Reduktion. «Eine Besuchszeit von einer Stunde pro Woche und Insasse ist die Regel im Strafvollzug und entspricht den gesetzlich festgelegten Richtlinien.» Er betont: «Mit der neuen Regelung sind die Spazierzeiten von einer Stunde täglich auf zwei Stunden täglich ausgedehnt worden und neu besteht die Möglichkeit, eine Stunde pro Woche im Fitnessraum zu trainieren.»

Lachenmeier wiederum meint: «Mehr Zeit für Spaziergänge oder die Möglichkeit zum Fitnesstraining sind ein Schritt in die richtige Richtung, ersetzen aber sicher nicht den Kontakt zum sozialen Umfeld ausserhalb des Gefängnisses.»

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So sieht die Planung für zwei der sechs Stationen im Strafvollzug des Bässlerguts aus. «Hof» bedeutet die Möglichkeit, in einem Innenhof zu spazieren. (Bild: Screenshot / Justiz- und Sicherheitsdepartement BS)

«Die Besuchszeiten müssen so gestaltet werden, dass Besuche auch möglich sind. Dass eines der Zeitfenster für Besuche auf Samstagmorgen von 8 bis 9 Uhr fällt, finde ich fast schon schikanös», kommentiert Lachenmeier.

Der Kanton Basel-Stadt ist verantwortlich für die Umsetzung unbedingter Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, sogenannter Kurzstrafen. Darunter fallen auch Ersatzfreiheitsstrafen, die verhängt werden, wenn es den Betroffenen nicht möglich ist, Geldstrafen oder Bussen zu bezahlen. Gründe für Geldstrafen können zum Beispiel Ladendiebstahl, Sachbeschädigungen oder Verkehrsdelikte sein. Männer verbüssen diese Kurzstrafen grundsätzlich im Strafvollzug Bässlergut.

Auch im Untersuchungsgefängnis Waaghof werden Kurzstrafen verbüsst. Inhaftiert sind dort vor allem Frauen, die zu maximal drei Monaten Haft verurteilt sind und Männer, die auf den Übertritt ins Bässlergut oder ein anderes Gefängnis warten.

Der Vergleich zeigt: Trotz gesetzlicher Richtlinien zum Besuchsrecht gibt es in der kantonalen Umsetzung grosse Unterschiede. Personen, die im Waaghof im Strafvollzug sind, dürfen schon jetzt nur eine Stunde pro Woche Besuch empfangen. Allerdings ist dort der einstündige Besuch nicht zeitlich am Samstag oder Sonntag vorgegeben, sondern von Montag bis Freitag zwischen 8 und 11 Uhr möglich. Eine Änderung dieser Regel sei nicht vorgesehen, schreibt Yerguz auf Nachfrage.

Die neue Regelung im Bässlergut sei noch nicht in Stein gemeisselt. Je nach Erfahrungen der ersten sechs Wochen würden Anpassungen vorgenommen.

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